Die Sterilisation des Mannes ist bei nicht gegebener medizinischer Indikation nicht Gegenstand der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Wunschleistung abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 600 Euro inklusive der Nachuntersuchung und der notwendigen Spermiogramme.
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